SEPA- Lastschriftverfahren

 

In Kürze stellen wir unsere Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrsystem SEPA (Single Euro Payments Area) um.Damit wir dieses neue System anwenden können, müssen wir Sie gemäß der diesem System zugrunde liegenden Bedingungen über Neuerungen bzw. Änderungen zeitnah informieren, was hiermit erfolgt.

·         Für die Abbuchung des jährlichen Vereinsbeitrages haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA- Lastschriftmandat.

·         Die Abbuchung der jährlichen Beiträge erfolgt künftig nicht mehr mittels Angabe ihrer Kontonummer und Bankleitzahl sondern über ihre internationale Bankkontonummer (IBAN) und internationale Bankleitzahl (BIC); die Umstellung erfolgt zunächst von unserer Sparkasse. Bitte teilen Sie uns bei Änderung der Bankverbindung ihre neue IBAN und BIC mit.

·         Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Hierzu haben wir den ersten Buchstaben ihres Namens und eine dreistellige fortlaufende Nummer bestimmt. (Als Beispiel: Das im Alphabet erste Mitglied in unserer Mitgliederdatei ist Abele, Willi; er hat die Mandatsreferenz A001). Ihre Mandatsreferenz können Sie dem Kontoauszug im Januar 2015 entnehmen.

·         Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger- Identifikationsnummer (Gläubiger- ID) des Vereins angegeben, sie lautet für unsere Kameradschaft Bad Reichenhall: DE05ZZZ00000515628.

Den Vereinsbeitrag in Höhe von 12€ werden wir Ihnen erstmals am 16.01.2015 mit dem neuen Zahlungssystem abbuchen. Die Beiträge für die Folgejahre werden wir Ihnen jeweils im Zeitraum um den 16.01. des jeweiligen Beitragsjahres abbuchen. Die Beitragshöhe richtet sich nach den jeweiligen Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Sofern Sie mit den vorgenannten Angaben einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter unternehmen. Prüfen Sie bitte im Januar, ob die Angaben auf ihrem Kontoauszug korrekt sind.

Bei Unstimmigkeiten bitten wir Sie, mit dem 1. Vorsitzenden Kontakt aufzunehmen.

 

 

 

 

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